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Umsatzsteuer | Funktionstraining als steuerfreie Heilbehandlung
Funktionstraining, das von den Krankenkassen nach § 43 SGB V i. V. mit der „Vereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining” vergütet wird, kann nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG steuerfrei sein (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1993; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Eine steuerfreie Heilbehandlung liegt vor, wenn diese im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen bei entsprechender Qualifikation erfolgt. Die Kostentragung (Vergütung) nach § 43 SGB V und die Notwendigkeit des Funktionstrainings (ärztliche Verordnung) sprechen regelmäßig für die entsprechende Qualifikation bzw. den Heilbehandlungscharakter.