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Auseinandersetzung der Partner einer Anwaltssozietät in Liquidation
Auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft können die Partner durch einstimmigen Beschluss anstelle der Liquidation nach §§ 145 ff. HGB eine andere Art der Auseinandersetzung – etwa Naturalteilung – wählen. Nach Beendigung der Liquidation findet der interne Ausgleich der Partner statt. Dabei genügt zur Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs eines Partners eine einfache Auseinandersetzungsrechnung ( NWB MAAAD-23708).
Praxishinweise: Der Streit war nicht entscheidungsreif. Das Gericht gibt aber Grundsätze für den Ansatz der Kapitalkonten vor, wenn eine BGB-Gesellschaft mit Eintritt eines neuen Gesellschafters von der bilanziellen Gewinnermittlung zur Einnahmen-/Überschussrechnung übergegangen ist und also die früheren bilanziellen Kapitalkonten der Altgesells...