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Schweden | Einführung von APA geplant
Die schwedische Regierung hat dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt, nach dem ab dem der Abschluss von Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen, sog. Advance Pricing Agreements (APA) in Schweden ermöglicht werden soll. Zuständig für die Erteilung eines kostenpflichtigen APA soll das dem Finanzministerium unterstehende Schwedische Zentralamt für Finanzwesen sein. Voraussetzung für die Beantragung ist u. a., dass es sich um ein bilaterales oder multilaterales APA mit einem anderen DBA-Staat handelt, das APA einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst und ein bestimmtes Mindesttransaktionsvolumen überschreitet. Antragsberechtigte sind unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Unternehmen mit einer inländischen Betriebsstätte sowie ...