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Kroatien | Gesetz über eine Sondersteuer auf Lohneinkommen, Renten und andere Einkünfte
Mit Gesetz vom 31.7.2009 (s. Amtsblatt der Republik Kroatien, Nr. 94/2009) wurde mit Wirkung ab 1.8.2009 eine bis 31.12.2010 befristete Sondersteuer auf Lohneinkommen, sonstige der Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegende Einkünfte sowie auf Renten bzw. Pensionen, die bisher nicht der Einkommensteuer unterlagen, eingeführt. Dazu zählen auch Einkünfte aus Dividenden und Gewinnanteilen von natürlichen und juristischen Personen. Betroffen sind die Gesamtsumme der Nettoeinkünfte (Bruttoeinkünfte nach Abzug aller Steuern und gesetzlicher Beiträge einschließlich Versicherungsprämien). Es gilt ein zusätzlicher Steuersatz von 2 % auf alle betreffenden Nettoeinkünfte von monatlich ab 3.000 HRK bis zu weniger als 6.000 HRK und von 4 % auf entsprechende Nettoeinkünfte ab 6.000 HRK. Der S...