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Doppelbesteuerung | Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einem brasilianischen Geschäftsreisenden
▶ Urteil: (1) Der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines ausländischen Geschäftsreisenden liegt in persönlicher Hinsicht auch dann bei seiner dauerhaft in Deutschland lebenden Kernfamilie (Ehefrau, minderjährige Kinder), wenn die Familie im Herkunftsstaat über eigenen Wohnraum verfügt und die deutschen Schulferien regelmäßig dort verbringt. In wirtschaftlicher Hinsicht überwiegt die von Deutschland aus zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards unterhaltene Erwerbsquelle den Stellenwert des im Ausland gelegenen Wohneigentums. (2) Der gewöhnliche Aufenthalt i. S. des Doppelbesteuerungsrechts liegt in demjenigen Vertragsstaat, in dem der Stpfl. sich häufiger aufhält und in dem er normalerweise und überwiegend lebt (EFG 2009 S. 904).
▶ Hinweis: Streitig war die Steuerpflicht des Kl. infolge seiner abkommensrech...