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Japan | Zusatzprotokoll zum DBA mit der Schweiz
Japan und die Schweiz haben sich am auf ein Zusatzprotokoll zum DBA vom 19.1.971 geeinigt. Wesentliche Änderungen betreffen die Befreiung von Quellensteuer auf Dividenden und Lizenzgebühren. Weiterhin enthält das Zusatzprotokoll Neuregelungen zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten gemäß Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Eine Unterzeichnung des Zusatzprotokolls sowie die Zustimmung durch das Schweizer Parlament stehen noch aus.