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IWB 16/2009 S. 1425

Tschechien | künftige Steueränderungen treten in Kraft

Nachdem der tschechische Präsident den vom Parlament beschlossenen Vorschlägen zur Stärkung der Wirtschaft zugestimmt hat, können folgende wichtige Steueränderungen im Ertragsteuerrecht in Kraft treten:

Die Abschreibungszeiträume für bestimmte vom 1.1.2009 bis zum 30.6.2010 neu angeschaffte Wirtschaftsgüter werden gesenkt, z. B. für Computer oder Büroausstattung von drei auf ein Jahr und für Fahrzeuge oder elektronische Ausrüstungsgegenstände von fünf auf zwei Jahre. Darüber hinaus soll ab 2010 der Anteil der erhöhten Zinsaufwendungen bei der Gesellschafterfremdfinanzierung bei Empfängern in EU- oder EWR-Staaten nicht als Gewinnausschüttungen berücksichtigt werden. Zudem können ab 2010 Personen oder Unternehmen deren Einkünfte einer Quellensteuer und damit einer Bruttobesteuerung in Tschech...