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Bürgerentlastungsgesetz: Veränderte Istversteuerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-26764 Mit Art. 8 des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung ist bei der Istversteuerung die Umsatzgrenze auf 500.000 € erhöht worden. Ab wann diese Regelung gilt und welche Auswirkungen sie hat, erläutert der nachfolgende Beitrag.
Anwendung der Istversteuerung
Die Umsatzsteuer entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG grds. nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollversteuerung).
Das Finanzamt kann nach § 20 Abs. 1 UStG auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer in den folgenden alternativen Fällen die Istversteuerung anwendet:
Der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 € (ab bis : 500.000 €) betragen.
Der Unternehmer ist von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit.
Der Unternehmer erzielt Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Auswirkungen der Neuregelung
[i]Erhöhung der Umsatzgrenze zur Anwendung der IstversteuerungAb dem gilt – zunächst befristet bis Ende 2011 – einheitlich für alle Unternehmer im Bundesgebiet eine Umsatzgrenze von 500.000 €. Für Unternehmer in den neuen Ländern galt diese Umsatzgrenze schon bisher; für sie ändert sich nichts, außer dass das bisher...