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Veränderte Istversteuerung
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
[i]Ein Musterantrag für den Wechsel zur Istversteuerung ist in der NWB Datenbank unter NWB AAAAD-26933 abrufbar Mit Art. 8 des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, BGBl 2009 I S. 1959) ist § 20 Abs. 2 UStG dahingehend geändert worden, dass vom bis zum an die Stelle des Betrags von 250.000 € der Betrag von 500.000 € tritt. Die bisher in den alten Bundesländern geltende Umsatzgrenze für die Istversteuerung von 250.000 € wurde damit verdoppelt und gilt künftig – befristet bis – im gesamten Bundesgebiet. Die Änderung ist rückwirkend zum in Kraft getreten (Art. 19 Abs. 3 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung).
I. Bedeutung der Neuregelung
[i]Erhöhte Umsatzgrenze von 500.000 € für Unternehmer in ganz Deutschland befristet bis Ende 2011Mit der Änderung von § 20 UStG ist die bisherige alleinige Anwendung der höheren Umsatzgrenze von 500.000 € auf Unternehmer in den neuen Bundesländern entfallen. Die höhere Grenze von 500.000 € gilt ab einheitlich für alle Unternehmer im Bundesgebiet. Gleichzeitig gilt diese höhere Grenze, die bisher bis zum befristet war, länger, und zwar bis zum . Kommt es für Zeiträume nach dem nicht zu einer erneuten Gesetzesänderung, würde ab auch für Unternehmer in den neuen Bundesländern die niedrigere Umsatzgrenze von 250.000 € gelten.