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Umsatzsteuer | Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht
Nach dem kann eine Organgesellschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht gleichzeitig in Unternehmen verschiedener Organträger eingegliedert sein.
Im Umsatzsteuerrecht gibt es keine „Mehrmütterorganschaft”. Die Klägerin – Betreiberin eines Altersheims, die Personal an andere Einrichtungen überließ, ambulante Pflegeleistungen und Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen erbrachte (der Sachverhalt ist sehr spezifisch) – konnte sich auch nicht mit dem Argument durchsetzen, das Finanzamt habe eine Zusage erteilt bzw. es habe sein Recht auf Steuernacherhebung verwirkt.