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Einkommensteuer | Neubau im bautechnischen Sinn als Baudenkmal
Nach dem kann Denkmal i. S. des § 7i EStG steuerrechtlich auch ein Neubau im bautechnischen Sinne sein (tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs).
Die Entscheidung macht wieder einmal recht deutlich, dass ein Steuerpflichtiger, der die steuerliche Förderung seiner Baumaßnahmen anstrebt, sein besonderes Augenmerk auf den Bescheid der Gemeinde – oder Baubehörde (s. etwa § 7h Abs. 2, § 7i Abs. 2 oder § 7k Abs. 2 Nr. 5 und § 7k Abs. 3 EStG) richten muss. Dieser Verwaltungsakt ist ein Grundlagenbescheid, der Bindungswirkung für die Einkommensteuerfestsetzung entfaltet und der aus diesem Grunde auch anzufechten ist, wenn er den Adressaten belastet (§ 351 Abs. 2 AO). Hier sollte der Steuerpflichtige oder sein Berater darauf hinwirken, dass die Behörde ihre Befugnis zur Festste...