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Neues zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
Dieses EuGH-Urteil sollten Sie als Berater kennen
Der EuGH erklärte mit seinem Urteil vom die bisherige deutsche Rechtsprechung zur Begrenzung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters gem. § 89b HGB für unzulässig. Nach diesem aktuellen Urteil darf der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nicht mehr kategorisch durch den Provisionsverlust des Handelsvertreters begrenzt werden. Dieses Urteil kann für Ihre Mandanten, die ausgeschiedenen Handelsvertretern Ausgleichszahlungen gewähren müssen oder selbst als Handelsvertreter ihren etwaigen Ausgleichsanspruch prüfen lassen wollen, eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.
I. Anspruchsgrundlage
Unter folgenden Voraussetzungen steht dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB zu, der unter Berücksichtigung aller Umstände der sog. Billigkeit entsprechen muss:
Für den Unternehmer bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile, die aus den weiter bestehenden Geschäftsverbindungen mit den Kunden, die vom Handelsvertreter neu akquiriert wurden, resultieren.
Der Handelsvertreter hat in Folge der Vertragsbeendigung seine Provisionsansprüche gegenüber dem Un...