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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 404

Geldinstitut: Finanzamt? – Ertragvergleich von Erstattungsansprüchen bei Antragsveranlagungen

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Alexander Horst, Steuerberater, Düren

Das ungeliebte Wort „Krise” verstärkt die Suche jedes Einzelnen, sein oftmals hart erarbeitetes Erspartes möglichst effizient und auch möglichst sicher anzulegen. Betrachtet man die inflationsbereinigte Verzinsung, sind die aktuellen Vergütungen von Sparguthaben nicht sonderlich schlechter als diejenigen vor Beginn des Abschwungs, gerade unter Berücksichtigung der Versteuerung der Vergütung. Absolut betrachtet sind jedoch Zinsansprüche von etwa einem Prozent nicht besonders verlockend. Eine sich durch eine Gesetzesänderung neu ergebende und nun lohnende „Kapitalanlage” wird jedoch oftmals übersehen – die Anlage beim örtlichen Finanzamt.

I. Einleitung

Mittlerweile dürfte auch bei nicht beratenden Arbeitnehmern durch die Medien und auch durch Hinweise der Finanzbehörden bekannt sein, dass die sog. „Zwei-Jahres-Frist” des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG a. F. weggefallen ist. Da Steuererstattungsansprüche verzinslich sind, stellt sich die Frage, ob ein Hinauszögern der Erklärungsabgabe sinnvoll ist. Mit dieser Frage werden Steuerberater ebenfalls in der Beratungspraxis konfrontiert.

Die Frage stellt sich jedoch auch insbesondere bei allen Arbeitnehmern, die hohe Werbungskosten haben, so...