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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 9136/07 EFG 2009 S. 1677 Nr. 20

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 6a Abs. 4 S. 1, EStG § 6a Abs. 4 S. 5, EStG § 6a Abs. 1 Nr. 3, BetrAVG § 1b Abs. 1, BetrAVG § 30f

Abfindung einer noch verfallbaren Anwartschaft aus einer Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

Erfordernis der Durchführung einer Pensionszusage

Schriftformerfordernis für Pensionszusagen

Leitsatz

1. Die zu einer Vermögensminderung führende Abfindung noch verfallbarer Pensionsansprüche eines ausscheidenden GmbH-Gesellschafters durch Abtretung der Anwartschaft aus der Rückdeckungsversicherung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

2. Die Nachholung einer unterlassenen Pensionsrückstellung – die Zulässigkeit unterstellt– führt im Falle einer tatsächlich nicht durchgeführten Pensionszusage zu einer die Rückstellung kompensierenden verdeckten Gewinnausschüttung.

3. Die Erteilung einer Pensionszusage bedarf gem. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG der Schriftform. Das Schriftstück muss einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers ergeben, der durch eine Unterschrift oder eine vergleichbare Abzeichnung belegt wird.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 349 Nr. 6
EFG 2009 S. 1677 Nr. 20
GmbH-StB 2009 S. 274 Nr. 10
YAAAD-26831

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