Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 35 vom Seite 2743

Umsatzsteuer bei kommunalen Zuschusszahlungen?

Kalte Dusche für Schwimmbadbetreiber

Olaf Klingebiel

Meistens decken die Einnahmen von Schwimmbädern die Personal- und Energiekosten nicht. Deshalb übertragen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Kommunen) die Betriebsführung häufig auf Vereine oder Gesellschaften, während die Badimmobilie im Eigentum der Kommune verbleibt. Außerdem gewähren sie dem künftigen Betreiber sog. Betriebskostenzuschüsse. Strittig ist, in welcher Höhe diese der Umsatzsteuer unterliegen.

I. Hintergrund

1. Allgemeines

[i]Erscheinungsformen von SchwimmbädernDer Begriff Schwimmbad umfasst sowohl die klassischen Erscheinungsformen Hallenbad, Freibad, Sole- oder Thermalbad als auch die moderneren Varianten Naturbad, Erlebnis- oder Freizeitbad. Durch den entgeltlichen Schwimmbadbetrieb wird der Betreiber unternehmerisch tätig (§ 2 UStG).

Nach der Sportstättenstatistik der Länder (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Berlin, Februar 2003) gab es zum bundesweit 3.478 Hallenbäder, 3.239 Freibäder sowie 1.068 Naturbäder, wobei Nordrhein-Westfalen und Bayern die meisten Bäder anbieten. Mit Ausnahme des Landes Brandenburg befinden sich mindestens 80 % aller Bäder in kommunaler bzw. sonstiger öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Währe...