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Arbeitsrecht | Kein Mitbestimmungsrecht bei Verschwiegenheitserklärung
Verlangt der Arbeitgeber, dass sich die Arbeitnehmer in standardisierten Erklärungen zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche Vorgänge verpflichten, unterliegt dies nicht stets der Mitbestimmung des Betriebsrats. Ein sog. Globalantrag des Betriebsrats, mit dem dieser die Mitbestimmungspflichtigkeit jeglichen Verlangens zur Abgabe formularmäßiger Schweigeverpflichtungen feststellen lassen will, wird keinen Erfolg haben, da er auch Fälle, in denen z. B. bereits eine gesetzliche Schweigeverpflichtung besteht, einbeziehen würde.