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LG Stendal 07.05.2009 22 S 136/08, NWB 34/2009 S. 2632

Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Nach der bis zum geltenden Rechtslage gehörten die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in vollem Umfang zum Vermögen des Arbeitgebers, denn dessen Verpflichtung, den durch Abzug vom Lohn des Arbeitnehmers einbehaltenen Sozialversicherungsbeitrag an den Sozialversicherungsträger abzuführen, begründete keine unechte Verwaltungstreuhand, da er den gesamten Beitrag – also auch den Eigenanteil des Arbeitnehmers – aus seinem eigenem Vermögen bezahlte. Diese Rechtslage hat sich indes mit der am in Kraft getretenen Neuregelung [i]NWB F. 27 S. 6547des § 28e Abs. 1 SGB IV geändert. Danach gilt die Zahlung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nunmehr als aus eigenem Vermögen erbracht, was zur Folge hat, dass mangels einer Gläubigerbenachteiligung i. S. von § 129 InsO jetzt ei...