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BFH 19.03.2009 IV R 20/08, NWB 34/2009 S. 2631

Abgabenordnung | Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Nach dem ist die Entscheidung darüber, ob die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis i. S. von § 233a Abs. 2a AO beruht, im Feststellungsverfahren zu treffen.

Anmerkung:

Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei mehreren an einem Vorgang beteiligten Steuerpflichtigen sicherzustellen und das Besteuerungsverfahren zu straffen, sind möglichst alle für alle Betroffenen gleich zu beantwortenden Fragen in einem der Besteuerung vorgeschalteten Verwaltungsverfahren zu klären, nämlich dem Feststellungsverfahren. Demnach ist, wie der BFH bereits früher entschieden hat, auch über die Frage, ob und in welchem Umfang Steuernachforderungen auf Hinterziehungshandlungen beruhen und somit einen...