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Bewertung | Anbau von Zuckermais als gärtnerische Nutzung zu beurteilen
Nach dem ist der Anbau von sog. Zuckermais bewertungsrechtlich als gärtnerische Nutzung zu beurteilen.
In diesem Rechtsstreit über die Wertfortschreibung des Einheitswerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf den kam der BFH zu dem Ergebnis, Zuckermais sei – unabhängig von den botanischen Gegebenheiten – ein Gemüse, dessen Anbau – höher zu bewertende – gärtnerische Nutzung und keine landwirtschaftliche Nutzung ist. Unter Gemüseanbau versteht der BFH den Anbau von Kulturpflanzen, die üblicherweise als ganze oder in bestimmten Teilen in frischem oder konserviertem Zustand ohne weitere Verarbeitung der menschlichen Ernährung dienen, sofern es sich nicht um den Anbau von Obst, Grundnahrungsmitteln (Kartoffeln) oder Spargel handelt.