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BMF 17.06.2009 IV C 5 - S 2332/07/0004, BBK 16/2009 S. 779

Schreiben zu Zeitwertkonten-Modellen veröffentlicht

Beim Zeitwertkonten-Modell vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort, sondern erst während einer späteren Freistellungsphase des Arbeitnehmers ausbezahlt wird. Es kommt also zu einer Stundung des Arbeitslohns. Der Betrag des Arbeitslohns wird einem Zeitwertkonto gutgeschrieben, das verzinst werden kann.

Nach dem sind Arbeitslohn und Zinsen erst bei der späteren Auszahlung während der Freistellungsphase und nicht bereits bei Gutschrift auf dem Zeitwertkonto zu versteuern. Allerdings darf die Gutschrift nicht höher sein, als der Arbeitnehmer später während seiner Freistellung verbrauchen kann.

An dem Zeitwertkonten-Modell können grundsätzlich alle Arbeitnehmer, auch geringfügig Besch...