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Ertragsteuerliche Abgrenzung der Funktionsverlagerung
Bei der ertragsteuerlichen Abgrenzung von Funktionsverlagerungen sind derzeit noch einige Fragen offen, die auch die FVerlV und eine intensive Diskussion im Schrifttum bislang nicht beantworten konnten. Der nachfolgende Beitrag erörtert die verbliebenen Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten. Nach einem Überblick über die Begriffe der Funktion (Kap. II) und ihrer Verlagerung (Kap. III) werden die Formen der Funktionsverlagerung diskutiert (Kap. IV). Es schließen sich Überlegungen zu Funktionsverlagerungen auf Betriebsstätten (Kap. V) und zur Lizenzierung (Kap. VI) an. Dabei geht der Verfasser vereinzelt auch auf den inzwischen vorliegenden Entwurf des BMF-Schreibens zur Funktionsverlagerung ein.
Welche Geschäftsvorfälle erfüllen die Tatbestandsmerkmale der Funktionsverlagerung?
Welche Formen der Funktionsverlagerung sind zu unterscheiden und wie ist die Funktionsverlagerung von der Personalentsendung abzugrenzen?
Fallen Verlagerungen auf Betriebsstätten unter § 1 AStG? Bieten Lizenzierungen einen Ausweg?
I. Einleitung
§ 1 AStG erlaubt die Berichtigung von Einkünften eines Stpfl., sofern diese
durch schuldrechtliche Geschäftsbeziehungen mit einer nahe stehenden Pers...