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Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes auch bei Absinken der Beteiligung unter die Wesentlichkeitsgrenze
Ein Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 2, 4 EStG ist auch zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erwirbt, die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Auflösung der Gesellschaft aber auf einen Prozentsatz unterhalb der Grenze des § 17 Abs. 1 EStG abgesenkt wird (Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 EStG).
Praxishinweise: Ein Verlust aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft ist zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. innerhalb der letzten fünf Jahre wesentlich beteiligt war. Der Verlustausschluss greift nur, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre eine nicht wesentliche Beteiligung in eine wesentliche Beteiligung aufgestockt worden ist. Dies soll die (missbräuchliche) Inanspruchnahme eines Verlustabzugs verhindern. Ein Erwerb von einer von vornherein qualifizierten (wesentlichen)...