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Bildung einer Rücklage nach dem ZRFG bei Betriebsaufspaltung
(1) Der Stpfl. hat einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist. (2) Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des , BStBl II S. 723; Bezug: § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 2a ZRFG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 102 FGO)
Praxishinweise: Für eine Rücklage nach § 3 ZRFG war es erforderlich, dass die Investiti...