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Kapitalertragsteuerbefreiung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie für Dividenden an eine französische SAS?
Schlussanträge des Generalanwalts Ján Mazák v. - Rs. C-247/08, Gaz de France – Berliner Investissement SA ./. Bundeszentralamt für Steuern
1. Ist Art. 2 Buchst. a der RL 90/435/EWG i. V. mit Buchst. f des Anhangs dieser Richtlinie dahin gehend auszulegen, dass auch eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer „société par actions simplifiée” bereits in den Jahren vor 2005 als „Gesellschaft eines Mitgliedstaats” im Sinne dieser Richtlinie angesehen werden kann und ihr somit für einen von ihrer deutschen Tochtergesellschaft im Jahr 1999 ausgeschütteten Gewinn nach Art. 5 Abs. 1 der RL 90/435 die Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle zu gewähren ist?
2. Für den Fall, dass die Frage 1 zu verneinen ist: Verstößt Art. 2 Buchst. a der RL 90/435 i. V. mit Buchst. f des Anhangs dieser Richtlinie insoweit gegen Art. 43 EG und Art. 48 EG oder Art. 56 Abs. 1 EG und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EG, als er i. V. mit Art. 5 Abs. 1 der RL 90/435 zwar für eine französische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer société anonyme, société en commandite par actions oder société à responsa...