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Die italienische Zinsschranke
Die mit der großen Steuerreform 2004 erstmalig in Italien eingeführte „thin capitalization rule” war von kurzer Dauer. Zeitgleich mit Deutschland, mit Wirkung ab (wenn Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr) wurde diese Regelung abgeschafft und durch die sog. „Zinsschranke”, ebenfalls nach dem deutschen Modell, ersetzt (Gesetz Nr. 244 v. ). Der Hauptgrund für die Abschaffung der „thin cap rule” lag einerseits in der Komplexität dieser Regelung und andererseits im Bestreben, eine Einschränkung der Abzugsfähigkeit aller Arten von Zinsaufwendungen – nicht nur auf Gesellschafterdarlehen – einzuführen.
I. Einleitung
Die neue italienische Regelung orientiert sich im Wesentlichen am deutschen Modell, wobei bei Einzelheiten allerdings große Unterschiede bestehen. So kennt die italienische Regelung keine Freigrenze – abgesehen von einem unbedeutenden Betrag für die ersten zwei Jahre der Anwendung des Gesetzes in Höhe von 10.000 € bzw. 5.000 € – und auch keine sog. „Konzernklausel” oder „Escape-Klausel”. Dafür sieht die italienische Regelung vor, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften von der Zinsschranke ausgeschlossen bleiben. Au...