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Lizenzverrechnungen nach dem § 1 Abs. 3 AStG – offene Unterscheidungsfragen
Lizenzverrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen unterscheiden sich den zugrunde liegenden Sachverhalten und Verrechnungspreisvorschriften nach signifikant. Terminologisch kann zwischen Funktionsverdoppelungs- und Funktionsverlagerungslizenzen unterschieden werden. Erstere sind nichts Neues und werden durch „gewöhnliche” Verrechnungspreisvorschriften erfasst. Funktionsverlagerungslizenzen sind hingegen die neue Verrechnungsart bei Funktionsverlagerungen i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG. Die Analyse und die strikte Grenzziehung zwischen diesen beiden Lizenzarten verlangt aus deutscher Steuersicht eine eindeutige Eingrenzung der Vorschriften zur Funktionsverlagerungsbesteuerung. Die dort geregelten Transferpaketansätze zur Besteuerung von funktionsbezogenen Gewinnpotenzialen dürfen „gewöhnliche” Lizenzverrechnungen und Sonderfälle der Funktionsverlagerung (z. B. Substitutionsfall) nicht erfassen.
I. Einleitende Bemerkungen
Der § 1 Abs. 3 AStG regelt in seiner neuen Fassung grenzüberschreitende Lizenzsachverhalte durch zwei Regelungskomplexe, die entsprechend des Wortlauts und der Systematik dieser Norm in folgende Übersicht übertragen werden können. Diese Übersicht unterscheidet die gew...