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Bilanzierung einer Verbindlichkeit aus partiarischem Darlehen
Stichworte: eingebettete Derivate, fair value option, fortgeführte Anschaffungskosten
I. Sachverhalt
In einem Nischenmarkt produziert die U Edelstahlflanschen. Ende 05 muss sie einige auslaufende mittelfristige Darlehen refinanzieren. Sie tut dies einerseits über ein Fälligkeitsdarlehen mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit markt- und bonitätsgerechter Verzinsung von 5,7 %, andererseits über ein partiarisches Darlehen gleicher Laufzeit. Beide Darlehensbeträge werden am vereinnahmt.
Das partiarische Darlehen sieht eine vom Ergebnis vor Steuern (EBT) abhängige Verzinsung nach folgender Staffel vor:
EBT ≤ 150 T€ → Zins 0 %
150 T€ < EBT < 500 T€ → Zins 6 %
EBT ≥ 500 T€ → Zins 10 %.
In den Jahren 01 bis 05 lag das Ergebnis der U vor Steuern jeweils zwischen 275 T€ und 375 T€. Die U und der Gläubiger des partiarischen Darlehens erwarten deshalb übereinstimmend eine Verzinsung von 6 %.
In 06 tritt ein kapitalstarker Wettbewerber in den Nischenmarkt und sorgt mit aggressiven Preisen für Umsatz- und Margenrückgänge bei der U. Das Ergebnis 06 beträgt daher nur 50 T€, der Zins nur 0 %. Bei der Bilanzaufstellung 06 wird mit keiner Besserung für die nächsten 4 Jahre (= Restlaufzeit) gerechnet. S. 249
Die U macht keinen Gebrauch von der fair value...