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Generalvollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
[i]Die unkommentierte Fassung dieses Musters ist in der NWB Datenbank unter der DokID NWB CAAAD-25943abrufbar Nachdem der Bundesrat am seine Zustimmung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts erteilt hat, hat das mehrere Jahre lang andauernde Gesetzgebungsverfahren und die damit verbundene Diskussion in der Bevölkerung und Rechtswissenschaft zum Thema „Patientenverfügung” vorerst ein Ende gefunden. Durch dieses Gesetz werden unter anderem neue Vorschriften in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen, die einen gesetzlichen Rahmen für die Errichtung von Patientenverfügungen schaffen (BGBl 2009 I S. 2286). Welche Folgen diese Änderung ab letztlich für Patienten und die Praxis hat, wird erst die künftige Rechtsprechung zeigen.
Bei der Behandlung des vorliegenden Themas wurden und werden oft zwei Themenkomplexe vermischt, nämlich „Vorsorgevollmacht”und „Patientenverfügung”. Während durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers vermieden werden soll, behandelt die Patientenverfügung die Frage des Behandlungsabbruchs bzw. der Verhinderung von medizinischen Maßnahmen. Obgleich die beiden Verfügungen unterschiedliche Anwendungsbereiche haben, besteht zwischen ihnen doch eine gewisse Verbindung. Durch die Vorschriften des § 1901a Abs. 5 BGB n. F. und § 1901b Abs. 3 BGB n. F...