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BFH 30.04.2009 VI R 55/07, BBK 15/2009 S. 724

Gemischt veranlasste Veranstaltung des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen

Die Veranstaltung eines Arbeitgebers, die

  • sowohl aus einem rein betrieblichen Teil (Seminare)

  • als auch aus einem rein geselligen Teil (Betriebsfest) besteht,

führt zu Arbeitslohn, wenn die auf das Betriebsfest entfallenden Kosten pro Arbeitnehmer die Freigrenze von 110 € überschreiten .

Dieser anteilige Betrag ist dann in voller Höhe zu versteuern, weil es sich um eine Freigrenze handelt und nicht um einen Freibetrag. [i]Pauschalversteuerung mit 25 % zulässigAllerdings kann der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung zu einem Einkommensteuersatz von 25 % beantragen .

Im Streitfall des führte der Arbeitgeber auf einem Dampfschiff eine Betriebsversammlung mit Seminaren und Workshops durch, an die sich abends ein Betriebsfest anschloss. Die auf das Betriebsfest (Betrieb...