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Erhöhung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wird die Umsatzgrenze für den Antrag auf Ist-Besteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG ab dem bundeseinheitlich für alle Unternehmer auf 500.000 € angehoben; befristet bis zum . Mittlerweile ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und die Anhebung der Umsatzgrenze zum 1 .7. 2009 in Kraft getreten . Es gilt:
Die Ist-Versteuerung gilt nur für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden.
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz 2008, der nicht höher als 500.000 € gewesen sein darf. Auf den Gesamtumsatz des ersten Halbjahrs 2009 kommt es nicht an.
Wird das Entgelt für einen Umsatz, der vor dem ausgeführt worden ist, erst nach dem 30. 6. 2009 vereinnahmt, gilt für diesen Umsatz weiterhin die Soll-Versteuerung, d. h. der Ums...