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BMF 10.07.2009 IV B 8 - S 7368/09/10001, BBK 15/2009 S. 723

Erhöhung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wird die Umsatzgrenze für den Antrag auf Ist-Besteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG ab dem bundeseinheitlich für alle Unternehmer auf 500.000 € angehoben; befristet bis zum . Mittlerweile ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und die Anhebung der Umsatzgrenze zum 1 .7. 2009 in Kraft getreten . Es gilt:

  • Die Ist-Versteuerung gilt nur für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden.

  • Maßgeblich ist der Gesamtumsatz 2008, der nicht höher als 500.000 € gewesen sein darf. Auf den Gesamtumsatz des ersten Halbjahrs 2009 kommt es nicht an.

  • Wird das Entgelt für einen Umsatz, der vor dem ausgeführt worden ist, erst nach dem 30. 6. 2009 vereinnahmt, gilt für diesen Umsatz weiterhin die Soll-Versteuerung, d. h. der Ums...