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NWB Nr. 32 vom Seite 2455

Rechtssicherheit für gewerbliche Online-Auktionen

Prof. Dr. Susanne Meyer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2495Online-Auktionen sind ein interessanter Vertriebsweg, der aber durch Rechtsunklarheiten belastet ist. Im Gegensatz zum einfachen Internet-Vertrieb muss der Anbieter auf einer Auktionsplattform faktisch eine Widerrufsfrist des Verbrauchers von einem Monat dulden. Er ist dadurch gegenüber Anbietern, die andere Internetvertriebsformen nutzen – z. B. den eigenen Online-Shop – benachteiligt. Ab dem können Unternehmer eine Widerrufsbelehrung auch auf der Website vornehmen, wenn sie eine E-Mail umgehend nachschieben.

Neue gesetzliche Regelung

Der Bundesrat hat den Weg für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht frei gemacht, indem er beschlossen hat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. [i]Gesetz wird das Recht des Online-Vertriebs neu regelnDas Gesetz soll im Juni 2010 in Kraft treten. Gewerbliche Anbieter von Waren auf Auktionsplattformen erhalten dadurch Rechtssicherheit, denn sie leiden unter Rechtsunklarheit hinsichtlich der Länge der Widerrufsfrist und des Beginns derselben. Ausgelöst worden war die Unsicherheit durch zwei Argum...