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OLG Düsseldorf 16.04.2009 I-3 Wx 85/09, NWB 32/2009 S. 2464

Gesellschaftsrecht | Bestellung eines Nicht-EU-Bürgers zum Geschäftsführer einer GmbH

Einer GmbH ist es erlaubt, ihren effektiven Verwaltungssitz an jeden beliebigen Ort im Ausland zu verlegen und ihre Geschäfte vollständig im Ausland oder aus dem Ausland zu tätigen (§ 4a GmbHG n. F.). Deswegen setzt die Bestellung von Nicht-EU-Bürgern als Geschäftsführer einer GmbH zu ihrer Wirksamkeit nicht voraus, dass die betreffende Person jederzeit nach Deutschland einreisen darf. Einen Nachweis dafür, dass dem einzutragenden Geschäftsführer eine Aufenthaltserlaubnis ohne Gewerbesperrvermerk oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt ist, kann daher das Registergericht nicht pauschal verlangen.

Anmerkung:

Die Annahme, der Geschäftsführer der GmbH könne seine höchstpersönlichen, d. h. nicht delegierbaren, Aufgaben nur vom Inland aus wahrnehmen, was bei Nicht-EU-Bürgern die Erfüllung der ausländerre...