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BMF 15.07.2009 IV C 3 - S 2255/08/10012, NWB 32/2009 S. 2460

Einkommensteuer | Steuerbarkeit von Schadenersatzrenten

Nach der Rechtsprechung des BFH unterliegen Schadenersatzrenten nur in den Fällen der Einkommensteuer, in denen Ersatz für andere, bereits steuerbare Einkünfte geleistet wird. Schadenersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse nach § 843 Abs. 1 zweite Alternative BGB, die bei Verletzung höchstpersönlicher Güter im Bereich der privaten Vermögenssphäre geleistet werden (sog. Mehrbedarfsrenten), sind nach Auffassung des BFH weder als Leibrenten, noch als sonstige wiederkehrende Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG steuerbar, obwohl sie ihrer äußeren Form nach wiederkehrende Leistungen sind (, BStBl 1995 II S. 121). Die Grundsätze dieses Urteils sind nach dem auch auf die Zahlung von Schmerzensgeldrenten nach § 253 Abs. 2 BGB (früher: § 847 BGB) anzuwenden. Mit NWB KAAAD-03680 hat der BFH en...