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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 4271/07 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 62 Abs. 2EStG § 63 Abs. 1 Satz 3EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 a; SGB VI § 2 Satz 1 § 4

Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers – zwischenstaatliche Regelungen

Leitsatz

  1. Der nach deutschem Recht (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) bei Nichtbestehen eines Anspruchs auf Familienbeihilfe in Polen gegebene Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen und dort – wegen des Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks – nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers für seine in Polen wohnhaften Kinder ist nicht aufgrund der VO (EWG) 1408/71 ausgeschlossen oder aufgrund der Regelungen in Art. 12 Abs. 2, 76 VO (EWG) 1408/71 oder Art. 7 Abs. 1, 10 Buchst. a VO (EWG) 574/72 zu kürzen.

  2. Unerheblich ist dabei die Sozialversicherungspflicht im Heimatland aufgrund des Bezugs einer Militärrente.

Fundstelle(n):
UAAAD-25762

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