Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers – zwischenstaatliche Regelungen
Leitsatz
Der nach deutschem Recht (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) bei Nichtbestehen eines Anspruchs auf Familienbeihilfe in Polen
gegebene Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen und dort – wegen des Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks
– nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers für seine in Polen wohnhaften Kinder ist nicht aufgrund der
VO (EWG) 1408/71 ausgeschlossen oder aufgrund der Regelungen in Art. 12 Abs. 2, 76 VO (EWG) 1408/71 oder Art. 7 Abs. 1, 10
Buchst. a VO (EWG) 574/72 zu kürzen.
Unerheblich ist dabei die Sozialversicherungspflicht im Heimatland aufgrund des Bezugs einer Militärrente.
Fundstelle(n): UAAAD-25762
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