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Höhe des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters
, Deutsche Tamoil GmbH und § 89b HGB n. F.
Das Landgericht Hamburg hat einen Rechtsstreit über die Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters ausgesetzt und im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens (Art. 234 EG) den EuGH um Klärung von zwei Rechtsfragen ersucht. Zum einen, ob der nachvertragliche Provisionsanspruch (§ 89b HGB) des Handelsvertreters von vornherein auf die Provisionsverluste infolge der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer beschränkt ist. Zum anderen war zu klären, ob für den Fall der Konzernangehörigkeit des Unternehmers zu den ihm im Rahmen der Berechnung dieses Ausgleichsanspruchs zuzurechnenden Vorteile auch solche gehören, die anderen Konzerngesellschaften zufließen. Der EuGH hat die Begrenzung der Höhe des Ausgleichsanspruchs durch die Höhe der Provisionsverluste des Handelsvertreters nach europäischem Recht verneint und entschieden, dass die anderen Konzerngesellschaften zufließenden Vorteile „grundsätzlich” nicht zu den Vorteilen des Unternehmers gehören und damit bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters „nicht notwendig” zu berücksichtigen sind. Das EuGH-Urteil hat zu einer Neufassung des § 89b HGB geführt, die bereits vom Bunde...