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Track 21 | Grunderwerbsteuer: Verfassungsmäßigkeit nach Wegfall der Eigenheimzulage?
Ist die Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit einem Steuersatz von 3,5 % (Berlin: 4,5 %) für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses nach Wegfall der Eigenheimförderung durch das Eigenheimzulagegesetz noch verfassungsgemäß? Diese Frage muss der BFH entscheiden.
So langsam kommen wir zum Ende dieser Hör-CD. Abschließend noch zwei kurze Meldungen. Die erste betrifft die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt bekanntlich 3,5 %, in Berlin sind es sogar 4,5 %.
Die unter dem Aktenzeichen beim BFH anhängige Frage betrifft den Erwerb eines eigen genutzten Wohnhauses in 2006. Ab diesem Jahr ist ja die Eigenheimzulage entfallen. Anders als von der Politik versprochen, gibt es bis heute keine Nachfolgeregelung. Der BFH muss entscheiden: Ist die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 bzw. 4,5 % beim Erwerb selbst genutzter Immobilien noch verfassungsgemäß?