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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 09 | Einnahmenüberschussrechnung: Zeitliche Grenze zur Wahl der Gewinnermittlungsart

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden: Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch eine Einnahmenüberschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. Das Wahlrecht kann also auch noch nachträglich ausgeübt werden.

Auch beim nächsten Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben, hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Es geht um die Wahl der Einnahmenüberschussrechnung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Betroffen sind Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind und deren Betriebe bestimmte steuerliche Grenzwerte nicht überschreiten. Sie können ihren Gewinn entweder ermitteln aufgrund freiwillig geführter Bücher und Bilanzen oder aber vereinfacht durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Bisher gingen Rechtsprechung und Finanzverwaltung davon aus, dass die Entscheidung zugunsten der Gewinnermittlung durch Bilanzierung bereits gefallen ist, wenn der Unternehmer zu Beginn des Jahres eine Eröffnungsbilanz aufstellt und eine laufende Buchführung einrichtet.

Jetzt hat der ...