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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 05 | Tagespflege: Vereinfachungsregelung bei der Betriebsausgabenpauschale

Das Bundesfinanzministerium hat im Hinblick auf die ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege eine Vereinfachungsregelung zur Ermittlung der Betriebsausgabenpauschale bekannt gegeben. Die OFD Münster klärt die umsatzsteuerliche Behandlung.

Da noch viele interessante Themen auf uns warten, sollten wir uns bei den nächsten Verwaltungsanweisungen etwas kürzer fassen.

An mir soll es nicht liegen. Jetzt steht ein BMF-Schreiben zur Besteuerung von Tagespflegepersonen auf dem Redaktionsplan. Dieses Thema entwickelt sich immer mehr zum Dauerbrenner. Aktuell hat das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachungsregelung bekannt gegeben. Die Betriebsausgabenpauschale von 300 € je Kind und Monat galt bisher bei einer Betreuungszeit von acht Stunden und mehr pro Kind und Tag bei einer Fünf-Tage-Woche.. Bei geringerer Betreuungszeit war die Pauschale anteilig zu kürzen. Jetzt kommt es nur noch auf die insgesamt geleisteten Stunden an. Eine Vollzeitbetreuung umfasst 40 Stunden in der Woche. Beträgt die vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit weniger als 40 Stunden, ist die Betriebsausgabenpauschale zeitanteilig zu kürzen.

Das ist eine gute Lös...