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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 02 | Einkommensteuer: Einbringung einer Beteiligung in eine ausländische Betriebsstätte

Das BMF hat sich mit einem Grundsatzurteil des BFH zur Einbringung einer Beteiligung in eine ausländische Betriebsstätte auseinandergesetzt und wendet die Urteilsgrundsätze zum Teil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht an. Insbesondere die Aufgabe der sog. finalen Entnahmetheorie wird strikt abgelehnt.

Für den Einstieg haben wir diesmal ein etwas komplizierteres Thema ausgewählt: Die Gewinnrealisierung bei Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Mitunternehmerschaft. Der BFH hatte im vergangenen Jahr in einer bedeutsamen Grundsatzentscheidung in mehreren Punkten eine andere Rechtsauffassung als die Finanzverwaltung vertreten. Im Streitfall ging es auch um die Einbringung einer Beteiligung in eine ausländische Betriebsstätte. Das Urteil birgt erheblichen Zündstoff. Es hat zahlreiche Anwendungs- und Folgefragen aufgeworfen. Nicht zuletzt, was die Anwendung der Urteilsgrundsätze für die Vergangenheit angeht. Mit einem aktuellen BMF-Schreiben versucht jetzt das Bundesfinanzministerium, mit der geänderten Rechtsauffassung umzugehen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Urteilsgrundsätze sind teilweise über den entschiedenen Einzel...