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Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz beschlossen!
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-24951 Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, das finanzbehördliche Instrumentarium zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu verbessern und (mittelbar) politischen Druck auf sog. Steueroasen auszuüben. Die gesetzlichen Regelungen werden erst durch Erlass einer Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats wirksam (Ausnahme: Zollverwaltungsgesetz). Der Entwurf einer Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung wurde zwischenzeitlich vorgelegt.
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz enthält u. a. folgende Regelungen:
Bekämpfung von Steueroasen: [i]Gesteigerte Nachweis- und MitwirkungspflichtenDas Gesetz ermöglicht es, wesentliche Regelungen des EStG und des KStG (Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug, Entlastung von Quellensteuer, Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren, Steuerbefreiung gem. § 8b KStG) sowie das abkommensrechtliche Schachtelprivileg ganz oder teilweise einzuschränken. Dies setzt voraus, dass der Steuerpflichtige steuerlich relevante Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die keine „effektive” Amtshilfe entsprechend dem Standard von Art. 26 OECD-MA 2005 leisten, und seinen durch die Rechtsve...