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NWB Nr. 31 vom Seite 2382

Kleines Ladenlokal kann wesentliche Betriebsgrundlage sein

Dr. Daniel Fehling

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2404Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil v. - IV R 78/06 NWB QAAAD-22376) präzisiert, unter welchen Umständen die Überlassung eines Filialgrundstücks an einen Filialeinzelhandelsbetrieb die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erfüllt, und ob insoweit feste (prozentuale) Grenzwerte bestehen.

Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung

[i]Betriebsaufspaltung erfordert insbesondere sachliche VerflechtungDie von Rechtsprechung und Finanzverwaltung entwickelte Betriebsaufspaltung ist ein nützliches Gestaltungsinstrument, kann aber steuerlich auch nachteilig sein und daher – gerade bei unbeabsichtigtem Eintritt – zum Zankapfel zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt werden. Die Betriebsaufspaltung erfordert neben der sog. personellen Verflechtung auch die sog. sachliche Verflechtung, also die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage. Die vorliegende Entscheidung behandelt die Frage, wann ein Filialgrundstück, das an einen Filialeinzelhandelsbetrieb überlassen worden ist, eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.

Sachliche Verflechtung bei Überlassung von Filialgrundstücken an Filialeinzelhandelsbetrieb

[i]Funktionale Betrachtung maßgeblichDer BFH stellt zunächst die unterschiedlichen Ansätze der früheren BFH-Rechtsprechung dar. Er folgt d...