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Gesellschaftsrecht | Beweislast für geleistete Stammeinlage
Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung einer nicht (mehr) erlangbaren Stammeinlage durch die anderen GmbH-Gesellschafter sind gem. § 24 GmbHG u. a.: (1) Der eigentlich zur Einzahlung auf seinen Geschäftsanteil verpflichtete Gesellschafter hat nicht gezahlt, von ihm ist auch keine Zahlung mehr zu erwarten, und er wurde deswegen auch mit seinem Geschäftsanteil wirksam kaduziert; (2) der Kaduzierte wurde wegen der Ausfallhaftung (gem. § 21 Abs. 3 GmbHG) vergeblich in Anspruch genommen oder seine Inanspruchnahme muss als aussichtslos gelten; (3) ein ggf. vorhandener Rechtsvorgänger des Ausgeschlossenen wurde (gem. § 22 GmbHG) ohne Erfolg in Anspruch genommen oder seine Inanspruchnahme erscheint ebenso aussichtslos; (4) der Zwangsverkauf des Geschäftsanteils (gem. § 23 GmbHG) hat nicht zur Erfüllung der Einlageverpflichtung des Kaduzi...