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OFD Münster 15.07.2009 S 2862 - 1 - St 13 - 33, NWB 31/2009 S. 2388

Körperschaftsteuer | Einsprüche gegen die Festsetzung des Erhöhungsbetrags

Die OFD Münster hatte auf die Neuregelung des § 38 Abs. 4 ff. KStG durch das JStG 2008 hingewiesen und dargelegt, dass bestimmten Körperschaften gem. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG ein Antragswahlrecht auf Fortgeltung von § 38 KStG a. F. eingeräumt wurde. Von der Antragsberechtigung ausgeschlossen sind u. a. Wohnungsunternehmen des privaten Rechts, deren mittelbarer oder unmittelbarer Anteilseigner nicht zu mindestens 50 % juristische Personen des öffentlichen Rechts oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigte Körperschaften sind. Die nicht begünstigten Wohnungsbauunternehmen haben vielfach Einsprüche gegen die Festsetzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags und die damit gleichzeitig erfolgte Ablehnung des Antrags nach § 34 Abs. 16 KStG eingelegt. Zwischenzeitlich wurde der Steuerfall, in dem das Musterverfahren geführt werden soll, benannt. Anhängige Einsprü...