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OFD Münster 09.07.2009 S 2121 - 38 - St 22 - 33, NWB 31/2009 S. 2386

Einkommensteuer | Betreutes Wohnen für behinderte Menschen durch Gastfamilien

Mit dem JStG 2009 wurde in § 3 Nr. 10 EStG eine neue Steuerbefreiungsvorschrift für das im Rahmen des betreuten Wohnens behinderter Menschen an die Gastfamilien gezahlte Betreuungsentgelt geschaffen. Die grds. dem § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnenden Einnahmen, die die Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen erhält, sind nur bis zur Höhe der Leistungen nach SGB XII steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geldleistungen vom Sozialleistungsträger oder – im Rahmen eines persönlichen Budgets – vom behinderten Menschen selbst gezahlt werden. Die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 10 EStG ist nach § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des JStG 2009 erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. Nach der ist die Steuerbefreiungsvorschrift auch auf offene [i]NWB 2009 S. 280Fäl...