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Die neue Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts bzw. Erbbaugrundstücks
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-24590 Die neue Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts bzw. Erbbaugrundstücks ist erheblich umgestaltet worden und lehnt sich nunmehr aufgrund der vom BVerfG geforderten Zielsetzung (gemeiner Wert) typisierend an die Bewertungsverfahren für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücksrechten nach den Wertermittlungsrichtlinien an. In ihren Grundzügen stellt sie sich auf der Bewertungs- und Besteuerungsebene wie folgt dar:
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Bewertungsverfahren |
Bewertungs-/Besteuerungsebene | |
I. Erbbaurecht/
Vergleichswertverfahren | ▶ | Bewertungsverfahren: Vergleichspreise/-faktoren |
▶ | Öffnungsklausel | |
▶ | Bewertungsebene durch Lagefinanzamt | |
▶ | Verschonungsregelungen § 13 Abs. 1
Nr. 4a–4c
ErbStG,
§ 13c
ErbStG; Schuldenkappung § 10 Abs. 6 ErbStG beachten | |
▶ | Besteuerungsebene durch Erbschaftsteuerfinanzamt | |
II. Erbbaurecht/
finanzmathematische Methode | ▶ | Bewertungsverfahren: - Bodenwertanteil ermitteln - Gebäudewertanteil ermitteln - Summe bilden = Wert Erbbaurecht |
▶ | Öffnungsklausel | |
▶ | Bewertungsebene durch Lagefinanzamt | |
▶ | Verschonungsregelungen § 13 Abs. 1
Nr. 4a–4c
ErbStG,
§ 13c
ErbStG; Schuldenkappung § 10 Abs. 6 ErbStG beachten | |
▶ | Besteuerungsebene durch Erbschaftsteuerfinanzamt | |
I. Erbbaugrundstück/
Vergleichswertverfahren | ▶ | Bewertungsverf... |