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BGH 04.06.2009 III ZR 82/08, NWB 30/2009 S. 2305

Maklerrecht | Anforderungen an den Nachweismakler – Bedenkzeit des Käufers kein Hindernis

Der von dem Verkäufer einer Immobilie beauftragte Makler hat den für seinen Provisionsanspruch erforderlichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (§ 652 Abs. 1 Satz 1 BGB) erbracht, wenn er seinem Auftraggeber einen Kaufinteressenten benennt und ihn damit in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen über den Hauptvertrag einzutreten. Dafür reicht es grundsätzlich aus, wenn der potenzielle Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem angebotenen Objekt ähnlich ist. Im Ausgangsfall hatte der Makler ein Zeitungsinserat geschaltet, verschiedene Telefonate geführt, dem späteren Käufer ein Exposé geschickt und eine Besichtigung mit ihm gemacht. Obwohl diese Handlungen jeweils für eine ggf. erforderliche „Vermittlung” nicht ausreichen müssen, genügen sie für die im Ausgangsfa...