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Zivilrecht | Keine Zurechnung von Drittverschulden zu Lasten des gewerblichen Kfz-Mieters über AGB
Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrags gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter (Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung), so verliert der Mieter diesen Versicherungsschutz nicht, wenn ein Dritter, dem er das gemietete Fahrzeug überlassen hat, dieses schuldhaft beschädigt. Entgegenstehende AGB beeinträchtigen den Mieter unangemessen und sind gem. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Der Vermieter kann eine individuell vereinbarte Haftungsbeschränkung nicht mittels AGB wieder einschränken. Der Mieter darf grundsätzlich erwarten, dass der Umfang der Haftungsreduzierung dem durch eine Vollkaskoversicherung vermittelten Schutz im Wesentlichen entspricht. Im Streitfall haftete daher der gewerblicher Mieter eines Kleintransporters, der diesen weitervermietet hatte, nicht f...