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FG München Urteil v. - 7 K 1531/07

Gesetze: EStG § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 1 Abs. 4, EStG § 49 Abs. 1, AO § 90 Abs. 2

Steuerabzug für Vergütung an ausländische Sportler nur bei Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht

Leitsatz

1. Die Einbehaltungs- und Abführungspflicht des Vergütungsschuldners nach § 50a Abs. 4 EStG setzt voraus, dass der beschränkt steuerpflichtige Vergütungsgläubiger (hier ausländische Sportler: Grasbahnrennfahrer) Einkünfte i. S. v. § 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 EStG erzielt, die keine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei darstellen.

2. Für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht trägt das Finanzamt die Feststellungslast.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-24668

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