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BBK 14/2009 S. 681

Pendlerpauschale: Sozialversicherungserstattung und rückwirkende LSt-Pauschalierung bei Fahrtkostenzuschüssen

Durch die Entscheidung des BVerfG zur Pendlerpauschale können die Fahrtkostenzuschüsse rückwirkend bis 2007 ab dem ersten Kilometer pauschaliert werden . Dies führt auch zur rückwirkenden Sozialversicherungsfreiheit . Für die rückwirkende Pauschalierung ist es nicht notwendig, die monatliche Lohnbuchhaltung im Lohnbuchhaltungsprogramm 2007 und 2008 noch einmal aufzurollen. Die Berechnung kann manuell z. B. per Tabellenkalkulation erfolgen.

  • Um die zu viel gezahlten [i]Sozialversicherungsbeiträge 2007 und 2008 Sozialversicherungsbeiträge für 2007 und 2008 zurückzubekommen, kann ausnahmsweise bis zum eine Verrechnung über einen Korrektur-Beitragsnachweis beantragt werden. In der Regel ist eine Sozialversicherungsverrechnung nämlich nur bis zu 24 Monate rückwirkend möglich. Die zu viel gezahlten...